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Was ist ein Raucherclub und wie mache ich selber einen auf?

Die Anforderungen an einen Raucherclub sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was genau für Sie gilt, erfahren Sie beim für Sie zuständigen Ordnungsamt. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, ihr Ordnungsamt aufzusuchen und sich genau zu informieren!

Grundsätzlich gilt für die meisten Bundesländer folgendes:

1.
Jeder kann einen Raucherclub aufmachen.

2.
In einem Raucher-Club ist das Rauchen innerhalb einer geschlossenen Räumlichkeit erlaubt. Ein Raucherbereich nur außerhalb des Lokales reicht nicht aus.

3.
Ein Raucher-Club sollte von außen deutlich sichtbar als solcher kenntlich gemacht werden. Hierzu reicht die Aufschrift "Raucher-Club".

4.
In einem Raucher-Club ist das Rauchen in geschlossener Gesellschaft erlaubt, das heißt das Lokal ist dann "nicht öffentlich". Das wird einfach dadurch erreicht, daß jeder Gast Mitglied des dortigen Raucher-Clubs wird und einen Mitgliedsausweis bekommt. Nicht-Mitglieder haben dann keinen Zutritt. Rechtssicher ist ein Raucherclub aber nur, wenn er eine ordentliche Anzahl von Mitgliedern nachweisen kann. Diese Mitgliedschaften sind rechtlich auch nur haltbar mit der Erfassung der persönlichen Daten mit Adresse usw.

Der Raucher-Club kann dauerhaft oder aber auch nur zu bestimmten Raucher-Clubzeiten verwirklicht werden. Veranstalter der geschlossen Gesellschaft ist das jeweilige Lokal bzw. dessen Inhaber.

5.
In vielen Bundesländern ist das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen (auch Raucher-Lounge genannt) erlaubt. Meist müssen diese Räume so angelegt sein, daß den Nichtrauchern ein rauchfreier Weg in das Lokal und zu den Toiletten möglich ist. Der Raucherraum muss ein Nebenraum sein, also nicht der Hauptgastraum und auch nicht der Eingangsbereich.


Warum sollte ich mich bei Raucher-Clubs.de anmelden?

Wenn (wie bereits in Bayern geschehen) die Nichtraucherschutzgesetze greifen, suchen die Raucher Lokale, in denen Sie noch Rauchen dürfen; das sind dann die sogenannten Raucher-Clubs. Wer Raucher-Clubs sucht, wird natürlich unter Raucher-Clubs.de als erstes suchen, weil es die plausibelste Web-Adresse für Raucher-Clubs ist.
Sind Sie bei uns angemeldet, werden Sie von den Rauchern gefunden. Sofort. Ohne Umwege.


Sollte ich mich sofort anmelden oder besser noch abwarten?


Wenn Sie bei Raucher-Clubs.de ganz oben in der Liste unter Ihrer Postleitzahl stehen möchten, sollten Sie sich sofort anmelden, ehe es ein Anderer macht. Es wird nämlich nach der Reihenfolge des Anmeldens gelistet.
Reicht Ihnen eine Platz weiter unten, können Sie sich auch später noch anmelden.


Wie melde ich mein Lokal bei Raucher-Clubs.de an?

1.
Senden Sie uns eine Email mit allen erforderlichen Daten (siehe unter Anmeldung) an anmeldung@raucher-clubs.de. Erforderlich ist eine gültige Emailabsenderadresse. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

2.
Sie können Ihre Anmeldung auch postalisch an Raucher-Club.de senden.

Internetunited Abt. Raucher-Club.de
Suderoderstr.17
12347 Berlin

Sie hören in jedem Falle umgehend von uns.


Was kostet mich das?

Die Listung auf Raucher-Clubs.de kostet sie nur 4.-eur im Monat, zahlbar für ein Jahr im Voraus. Die Listung verlängert sich jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf kündigen (Email oder Anruf reichen hierfür aus). Weitere Kosten oder gar Pflichten gibt es nicht.


Gibt es eine Art Plakette, Siegel oder Prüfzeichen?

Hierzu ein ganz klares Nein.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß der Verbraucher müde ist, sich andauernd mit neuen Prüfsiegeln oder Plaketten zu befassen. Auch ist das Vertrauen in solche Prüfsiegel eher mäßig oder sogar schon völlig erloschen.

Jeder Raucher-Club bleibt für sich autark und individuell innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das gut sichtbar angebrachte schild "Raucher-Club" ist hier das einzig Richtige und Erforderliche.


(Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Ordnungsamt.)


Weitere Informationen:

Rechtsanwalt Gerd Hölzlwimmer über die Aussichten seiner Klienten, das Rauchverbot in ihren Gastronomiebetrieben zu umgehen.

FAZ - Bayern, das Land der Raucher-Clubs

Die Welt - Der Club der bayerischen Raucher

Main Post - Raucherclubs jetzt auch in Bad Kissingen

Kölnische Rundschau - Ungestörter Tabakgenuss in Raucher-Clubs

Der Westen - Wirte wollen Raucher-Clubs

Partyguide - Raucher-Clubs stark im kommen

Bayerns Gesundheitsminister: Echte Raucher-Clubs sind legitim.


Raucher-Clubs in Baden- Würtemberg

WDR - Es wird in NRW bald viele tausend Raucher-Clubs geben.

Münstersche Zeitung - Raucherclubs sollen kleine Kneipen retten

Der Westen - Raucher-Clubs soll Existenzen sichern

POLITIK NEWS :: DEHOGA PRÜFT SCHAFFUNG VON «RAUCHER-CLUBS»

Generalanzeiger Bonn - Gebrauchsanleitungen für Raucher-Clubs (30.06.2008)

Dehoga ermutigt Wirte zur Gründung von Raucherclubs

ORF - Rettung durch Einführung von Geschlossener Gesellschaft, also Raucher-Clubs

Bundesverfassungsgericht erlaubt Rauchen in kleinen Kneipen unter Auflagen

Totales Rauchverbot droht aus Hamburg
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